Bestattungswesen; Überführungserlaubnis
Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.
Ansprechpartner
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+49 911 1234-28 | A3.4 | renate.hohler@musterdorf.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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