Schülerunfallversicherung
Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in folgenden Situationen:
- während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
- auf dem Weg zur Schule
- während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen
Bei Schulunfällen ist der jeweilige Sicherheitsbeauftragte Ansprechpartner:in.
Sie müssen die Schülerunfallversicherung nicht selbst beantragen. Kostenträgen sind die Kommunen oder der Freistaat Bayern.
Die Kosten werden von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-59 | A5.3 | michelle.gobler@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-57 | A5.2 | klaus.wegfelder@dulchingen.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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Öffnungszeiten
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