Fundbüro
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen. Jeder Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro muss unverzüglich angezeigt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch jede Polizeidienststelle. Bei Gegenständen, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, diese bitte bei der Deutschen Bahn abgeben.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-41 | A4.4 | bianka.kohl@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-43 | A4.5 | manuel.dreher@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-42 | A4.5 | max.hoffe@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-46 | A4.6 | katja.tuebig@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-46 | A4.6 | carmen.wegfeld@dulchingen.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00