Zahlungsverkehr (Mahnung und Vollstreckung)
Aufgabengebiete:
Verbuchung sämtlicher Zahlungseingänge und -ausgänge.
Die Gemeindekasse ist auch Vollstreckungsbehörde. Wenn Forderungen der Gemeinde nicht rechtzeitig eintreffen, werden Zahlungserinnerungen und Mahnungen verschickt. Sollte auch hierauf kein Zahlungseingang festgestellt werden, müssen wir unverzüglich die Vollstreckung einleiten.
Die Gemeindekasse empfiehlt daher, für regelmäßige Zahlungen ein SEPA-Lastschriftsmandat zu erteilen.
Ansprechpartner
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+49 911 12324-45 | A4.2 | elena.gibbig@musterdorf.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 13:00