An-, Ab-, Ummeldung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Sie können sich bei der Anmeldung/Abmeldung durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular/Abmeldeformular von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein muss.
Bei der Anmeldung: Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung.
- Die Anmeldung oder Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug oder Auszug erfolgen
- Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
- Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-254 | A3.1 | leon.fruehling@musterdorf.de | ||
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+49 911 1234-24 | A3.2 | melanie.schrot@musterdorf.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 13:00