Führungszeugnis
Führungszeugnisse dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnisse für private Zwecke: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an Ihre Meldeanschrift versandt.
- Führungszeugnisse für eine Behörde: Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt.
Voraussetzung für die antragstellende Person ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Sie können entweder einen Termin bei uns vereinbaren oder den Antrag online im Bayern Portal erstellen.
15,- Euro.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-47 | A4.5 | sascha.muerr@dulchingen.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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