Todesfälle

Der Tod eines Menschen muss bei der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Inge Martin
+49 911 1234-28 A3.2
Kontakt
Zimmer: A3.2
Telefon: +49 911 1234-28
Anschrift
Südwestpark 10-12 Adresse auf Karte anzeigen
90449 Dulchingen

Gemeinde Dulchingen

AdresseGemeinde Dulchingen
Südwestpark 10-12
90449 Dulchingen
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