Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen wahrgenommen. 

Abwasser darf nur in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über Beiträge und Gebühren geregelt. 

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung, so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

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