Personalausweisantrag
Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sind in Bayern die Gemeinden zuständig.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile) oder Betreuer
Die Pass- bzw. Ausweisbewerber müssen bei der Antragstellung persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
- Antragsteller ab 24 Jahren: 40,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren: 25,00 EUR
- Vorläufiger Personalausweis: 15,00 EUR
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-41 | A4.4 | bianka.kohl@dulchingen.de | ||
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+49 911 1234-46 | A4.6 | katja.tuebig@dulchingen.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 13 Fr: 08:00 - 12:00