Friedhof- und Bestattungsgebühren
Die Gebühren für die Benutzung von gemeindlichen Bestattungseinrichtungen unterscheiden sich nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.
Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des gewählten Friedhofs. Diese Gebühren werden einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.
Die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, unterscheiden sich von den Benutzungsgebühren.
Ansprechpartner
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+49 911 1234-24 | A3.4 | stephan.pusch@musterdorf.de | ||
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Gemeinde Dulchingen
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